AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Bildproduktionen und Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten zwischen Marco Belger, BLACKandWHITE Photography (nachfolgend „Fotograf“), und seinen Auftraggebern – auch für künftige Geschäfte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und sonstigen Bildwerke, gleich ob bewegt oder unbewegt, in welcher Technik und auf welchem Medium sie vorliegen.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Der Auftraggeber erhält grundsätzlich einfache Nutzungsrechte, und zwar nur an den von ihm abgenommenen Werken, nicht an Vorauswahlen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag auf den Auftraggeber über.
2.5 Ohne Übertragung entsprechender Rechte ist der Besteller eines Werkes nicht zur Vervielfältigung oder Verbreitung berechtigt. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
2.6 Bei jeder Verwertung ist der Fotograf als Urheber zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.7 Folgende Nutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung: a) die Bearbeitung der Werke, b) ihre Verbreitung im Internet oder in sozialen Medien, c) ihre öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder per Projektion.
2.8 Datenträger und Bilddateien werden nur herausgegeben, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
2.9 Der Fotograf darf die Werke zur Eigenwerbung nutzen. Werke, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur mit deren Einwilligung öffentlich wiedergegeben.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
3.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Vom Fotografen erstellte Unterlagen und Entwürfe bleiben sein Eigentum und sind zurückzugeben, wenn kein Auftrag erteilt wird.
3.2 Das Honorar wird als Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschale vereinbart. Nebenkosten (z. B. Reise-, Material- und Modellkosten) trägt der Auftraggeber. Als Orientierung dient die jeweils aktuelle MFM-Bildhonorarübersicht.
3.3 Die Lieferung von Bilddaten ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3.4 Gelieferte Werke und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
3.5 Gibt der Auftraggeber keine ausdrücklichen Gestaltungsvorgaben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung und der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
3.6 Nach Abnahme ist der Fotograf nicht verpflichtet, Rohdaten oder Bilddateien aufzubewahren, sofern nichts anderes vereinbart ist.
IV. Haftung
4.1 Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Verzugsschäden. Bei Lieferverzug ist die Entschädigung auf [Betrag] je angefangener Woche, höchstens [Höchstbetrag], begrenzt.
4.2 Für die Lichtbeständigkeit von Abzügen und Prints haftet der Fotograf nur im Rahmen der Garantien der Materialhersteller.
4.3 Versand und Rücksendung von Werken und Vorlagen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Nebenpflichten
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an überlassenen Vorlagen sowie die Einwilligungen abgebildeter Personen und Objekteigentümer besitzt. Er stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
5.2 Aufnahmeobjekte sind rechtzeitig bereitzustellen und nach der Produktion unverzüglich abzuholen. Bei Verzug können Lagerkosten berechnet werden; nach 14 Tagen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar, Schadensersatz
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn der Fotograf sie ausdrücklich bestätigt hat.
6.2 Verzögerungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Wetter bei Architekturaufnahmen, fehlende Zugänge, Verspätungen), werden nach Zeitaufwand zusätzlich vergütet.
6.3 a) Bei fehlender oder falscher Urhebernennung ist ein Zuschlag von [Prozentsatz] des vereinbarten Nutzungshonorars zu zahlen. b) Bei unberechtigter Nutzung ist das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen. c) Kündigt der Auftraggeber vor Auftragsbeginn, ist ein Ausfallhonorar von 10 % der Auftragssumme fällig. d) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
VII. Datenschutz
Kundendaten werden elektronisch gespeichert, soweit dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Der Fotograf behandelt alle Informationen vertraulich. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
VIII. Schlussbestimmungen
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Fotografen (Rostock) Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
IX. Künstlersozialversicherung
Für Auftraggeber, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, kann eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bestehen. Hierüber informiert sich der Auftraggeber selbst, etwa unter kuenstlersozialkasse.de.
Stand: November 2026